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STIFTUNG OMBUDSMAN DER PRIVATVERSICHERUNG
UND DER SUVA
Zusammenfassung des Jahresberichts 2009
Im Berichtsjahr 2009 haben sich insgesamt 4210 Ratsuchende
an die Ombudsstelle gewandt. In 405 Fällen konnte das
Problem mangels Zuständigkeit nicht bearbeitet werden.
Es handelte sich dabei meist um Angelegenheiten der sozialen
Krankenversicherung.
Nebst 2195 Männern und 1651 Frauen, wandten sich 364
Firmen, Behörden oder Organisationen an die Ombudsstelle.
Aufgeteilt nach Sprachregionen wurden 3361 Anfragen und
Beschwerden in Zürich, 523 in Lausanne und 326 in Lugano
eingereicht. Die Verteilung zwischen den in den Zweigstellen
bearbeiteten Fällen, entsprach somit nicht mehr wie
in früheren Jahren in etwa den statistischen Werten
der Bevölkerungsanteile in den drei Sprachregionen.
Besonders deutlich ist die Diskrepanz zwischen der deutschen
und der lateinischen Schweiz in den Bereichen Obligatorische
Unfallversicherung/UVG und berufliche Vorsorge/BVG. Während
in der deutschen Schweiz zu diesen Sparten 797 Anliegen
eingereicht wurden, waren es in der französischsprachigen
Schweiz nur gerade 49 und in der italienischsprachigen Schweiz
38 Fälle. Die Ursachen dieser überdurchschnittlich
grossen Differenz sind nicht bekannt.
In 3805 Fällen konnte die Angelegenheit direkt mit
den Versicherungsnehmern oder Anspruchstellern bereinigt
werden. In 10% der Fälle kam es zu Interventionen bei
den involvierten Versicherungsgesellschaften. Diese waren
in 70% erfolgreich.
Obschon die Zahl der bearbeiteten Dossiers im Zuständigkeitsbereich
der Ombudsstelle gegenüber dem Vorjahr um 108 Fälle
abgenommen hat, wiesen die Interventionen eine Zunahme von
362 (2008) auf 389 auf. In gut einem Drittel der Fälle,
die zu einer Intervention Anlass gaben, kam es zu Mehrfachinterventionen.
Diese erwiesen sich als notwendig, wenn die Stellungnahme
der Gesellschaft entweder unvollständig, nicht überzeugend
oder gar unbefriedigend war. Zu besonders häufigen
Zweit-, Dritt- oder gar Viertinterventionen kam es bei Personenversicherungen.
Bei 38% der Beschwerden zu Krankentaggeld- und privaten
Unfallversicherungen und bei 36% der Beschwerden zu Lebensversicherungen
musste die Ombudsstelle mehrmals in derselben Sache bei
den Versicherern vorstellig werden. In den meisten Fällen
führte dies schliesslich zum Erfolg. Bei Mehrfachinterventionen
handelte es sich meist um äusserst komplexe tatsächliche
und rechtliche Fragen, welche bis zur Klärung intensive
Gespräche zwischen allen Beteiligten notwendig machten.

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