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STIFTUNG OMBUDSMAN DER PRIVATVERSICHERUNG UND DER SUVA

Zusammenfassung des Jahresberichts 2009

Im Berichtsjahr 2009 haben sich insgesamt 4210 Ratsuchende an die Ombudsstelle gewandt. In 405 Fällen konnte das Problem mangels Zuständigkeit nicht bearbeitet werden. Es handelte sich dabei meist um Angelegenheiten der sozialen Krankenversicherung.

Nebst 2195 Männern und 1651 Frauen, wandten sich 364 Firmen, Behörden oder Organisationen an die Ombudsstelle. Aufgeteilt nach Sprachregionen wurden 3361 Anfragen und Beschwerden in Zürich, 523 in Lausanne und 326 in Lugano eingereicht. Die Verteilung zwischen den in den Zweigstellen bearbeiteten Fällen, entsprach somit nicht mehr wie in früheren Jahren in etwa den statistischen Werten der Bevölkerungsanteile in den drei Sprachregionen.

Besonders deutlich ist die Diskrepanz zwischen der deutschen und der lateinischen Schweiz in den Bereichen Obligatorische Unfallversicherung/UVG und berufliche Vorsorge/BVG. Während in der deutschen Schweiz zu diesen Sparten 797 Anliegen eingereicht wurden, waren es in der französischsprachigen Schweiz nur gerade 49 und in der italienischsprachigen Schweiz 38 Fälle. Die Ursachen dieser überdurchschnittlich grossen Differenz sind nicht bekannt.

In 3805 Fällen konnte die Angelegenheit direkt mit den Versicherungsnehmern oder Anspruchstellern bereinigt werden. In 10% der Fälle kam es zu Interventionen bei den involvierten Versicherungsgesellschaften. Diese waren in 70% erfolgreich.

Obschon die Zahl der bearbeiteten Dossiers im Zuständigkeitsbereich der Ombudsstelle gegenüber dem Vorjahr um 108 Fälle abgenommen hat, wiesen die Interventionen eine Zunahme von 362 (2008) auf 389 auf. In gut einem Drittel der Fälle, die zu einer Intervention Anlass gaben, kam es zu Mehrfachinterventionen. Diese erwiesen sich als notwendig, wenn die Stellungnahme der Gesellschaft entweder unvollständig, nicht überzeugend oder gar unbefriedigend war. Zu besonders häufigen Zweit-, Dritt- oder gar Viertinterventionen kam es bei Personenversicherungen. Bei 38% der Beschwerden zu Krankentaggeld- und privaten Unfallversicherungen und bei 36% der Beschwerden zu Lebensversicherungen musste die Ombudsstelle mehrmals in derselben Sache bei den Versicherern vorstellig werden. In den meisten Fällen führte dies schliesslich zum Erfolg. Bei Mehrfachinterventionen handelte es sich meist um äusserst komplexe tatsächliche und rechtliche Fragen, welche bis zur Klärung intensive Gespräche zwischen allen Beteiligten notwendig machten.


 

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